Aufenthalt buchen, Preise und Bezuschussung
Sie möchten einen Einblick in die Preisliste erhalten? Oder möchten direkt einen Aufenthalt bei uns buchen? Hier erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung mit allen notwendigen Schritten.
Aufenthalt buchen
Nachdem Sie mit uns telefonisch unter 06854 9084-0 oder per Mail an info@schullandheim-oberthal.de Kontakt aufgenommen haben, erstellen wir Ihnen eine 14-tägige Optionsbuchung und übersenden Ihnen unser Anmeldeformular. Dieses benötigen wir innerhalb der vorgegebenen Frist ausgefüllt zurück.
Für die Nutzung des Schullandheimes Oberthal gelten die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen (BGB, ABG-Gesetz – Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und die folgenden besonderen Bedingungen:
Rücktritt vom gebuchten Aufenthalt:
- Ein Rücktritt vom bereits gebuchten Schullandheimaufenthalt ist grundsätzlich möglich. Der Rücktritt ist schriftlich anzuzeigen.
- Im Falle des Rücktritts ohne Ersatzgestellung wird eine Entschädigung erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen des vertraglichvereinbarten Entgeltes berechnet:
ab 89. bis 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes 35 %
ab 59. bis 30. Tag vor Antritt des Aufenthaltes 45 %
ab 29. bis 22. Tag vor Antritt des Aufenthaltes 60 %
ab 21. bis 7. Tag vor Antritt des Aufenthaltes 70 %
ab 6. Tag vor Antritt des Aufenthaltes 80 %
Bei Rücktritt vor den genannten Rücktrittsfristen wird eine pauschale Arbeitsgebühr (Arbeitszeit, Porto- und Telefonkosten usw.) in Höhe von 75 Euro berechnet.
Maßgebend für die Einhaltung vorstehender Termine ist der Tag des Eingangs Ihrer Rücktrittsmeldung. - Wird der gebuchte Aufenthalt nicht angetreten, so werden als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale die vollen Aufenthaltskosten unter Abzug des Wertes ersparter Aufwendungen berechnet.
Preise
Aufgrund der Umsatzsteuerpflicht (UStG) für bestimmte Leistungen des Schullandheimes Oberthal sind die Entgelte in umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Aufenthalte zu unterteilen. Die Benutzungsentgelte für das Schullandheim Oberthal sind ab dem 02.04.2026 wie folgt festgesetzt: Benutzungsentgelte (PDF, 208 KB)
Eine Auswahl der Preisliste finden Sie hier aufgeführt:
pro Nacht und Person bei eintägiger Belegung im Mehrbettzimmer und in den Blockhütten inklusive Vollverpflegung (ohne Bettwäsche) | 46,- € |
pro Nacht und Person bei zweitägiger Belegung im Mehrbettzimmer und in den Blockhütten inklusive Vollverpflegung (ohne Bettwäsche) | 36,- € |
pro Nacht und Person ab dreitägiger Belegung im Mehrbettzimmer und in den Blockhütten inklusive Vollverpflegung (ohne Bettwäsche) | 29,- € |
| Zuschläge | |
Zuschlag Einzelreisende pro Nacht und Person (Reisende die aufgrund unterschiedlichen Geschlechts in EZ untergebracht werden müssen) | 5,- € |
| Zuschlag Zweibettzimmer pro Nacht und Person (nach Verfügbarkeit) | 10,- € |
| Zuschlag Einzelzimmer pro Nacht und Person (nach Verfügbarkeit) | 20,- € |
Bettwäsche einmalig pro Bettwäscheset (sofern nicht eigene Bettwäsche mitgebracht wird) | 5,- € |
pro Nacht und Person im Mehrbettzimmer und in den Blockhütten inklusive Vollverpflegung (ohne Bettwäsche) | 34,- € |
| Zuschläge | |
Zuschlag Einzelreisende pro Nacht und Person (Reisende die aufgrund unterschiedlichen Geschlechts in EZ untergebracht werden müssen) | 5,- € |
| Zuschlag Zweibettzimmer pro Nacht und Person (nach Verfügbarkeit) | 10,- € |
| Zuschlag Einzelzimmer pro Nacht und Person (nach Verfügbarkeit) | 20,- € |
Bettwäsche einmalig pro Bettwäscheset (sofern nicht eigene Bettwäsche mitgebracht wird) | 5,- € |
pro Nacht und Person bei eintägiger Belegung im Mehrbettzimmer und in den Blockhütten inklusive Vollverpflegung (ohne Bettwäsche) | 57,78 € |
pro Nacht und Person ab zweitägiger Belegung im Mehrbettzimmer und in den Blockhütten inklusive Vollverpflegung (ohne Bettwäsche) | 47,08 € |
| Zuschläge | |
| Zuschlag Zweibettzimmer pro Nacht und Person (nach Verfügbarkeit) | 10,70 € |
| Zuschlag Einzelzimmer pro Nacht und Person (nach Verfügbarkeit) | 21,40 € |
Bettwäsche einmalig pro Bettwäscheset (sofern nicht eigene Bettwäsche mitgebracht wird) | 5,35 € |
Bezuschussung von Schullandheimaufenthalten
Die aktuell gültigen Richtlinien von Schullandheimaufenthalten können Sie auf dem Bildungsserver des Ministeriums für Bildung des Saarlandes ersehen.
Bitte beachten Sie die geltenden Antragsfristen:
Für Schullandheimaufenthalte, die im ersten Schulhalbjahr durchgeführt werden, muss der Antrag dem Ministerium bis spätestens 15. Juli (in begründeten Ausnahmen bis 15. September) und für Aufenthalte im zweiten Halbjahr bis 31. Dezember vorgelegt werden.
